Portrait Yesim Birken - Anwaltskanzlei Birken - Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht Hamburg & Erbrecht Hamburg
Rechtsanwältin Yeşim Birken

Erbrecht Hamburg – Anwalt Erbrecht Hamburg

Ihr Anwalt für Erbrecht in Hamburg

Als Anwältin für Erbrecht in Hamburg berate und vertrete ich Sie gerne in wichtigen privaten Angelegenheiten – ob bei Problemen mit der Erbfolge, dem Testament, der Patientenverfügung oder der Betreuungsverfügung. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, wie schnell es in diesem Zusammenhang zu Gewissenskonflikten und Familienstreitigkeiten kommt. Mit einer sorgfältigen rechtlichen Betreuung können diese Sorgen jedoch vermieden werden.

Ich beantworte alle wichtigen Fragen, zum Beispiel:

  • Wie verfasse ich ein Testament oder einen Erbvertrag?
  • Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
  • Wann bin ich Erbe?
  • Kann ich das Erbe ausschlagen?
  • Wie fechte ich ein Erbe an?
  • Was muss ich im Hinblick auf die Erbschaftssteuer beachten?
  • Was ist mit meinen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen?
  • Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?
  • Was muss in einer Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung enthalten sein?
  • Was bedeutet eine gesetzliche Betreuung?

Mein Rechtsservice entlastet Sie umfassend: Als Rechtsanwältin für Erbrecht Hamburg berate ich Sie ausführlich, übernehme die Korrespondenz und die Recherche – bis hin zur Durchsetzung Ihrer Erbschaftsansprüche. So können Sie sich voll und ganz auf Ihren Alltag konzentrieren.

Gerne öffne ich Ihnen die Tür meiner Kanzlei in Hamburg, um in einem persönlichen Gespräch alle Details zu klären. Sollten Sie nicht vor Ort wohnen, stehe ich Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Seite.

Sachkenntnis & Erfahrung – Anwalt Erbrecht Hamburg

Das Erbrecht in Hamburg ist ein Teil des Rechts, der sich mit der Übertragung von Vermögenswerten einer verstorbenen Person auf ihre Erben befasst. Es ist ein sehr umfangreiches und komplexes Gebiet, das viele Themen umfasst, einschließlich der gesetzlichen Erbfolge, der Testamentsvollstreckung, des Pflichtteils, der Erbschaftsteuer und des Erbrechts in internationalen Angelegenheiten.

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt, wie zum Beispiel ein Testament. In diesem Fall sieht das Erbrecht vor, dass das Vermögen des Verstorbenen an seine nächsten Verwandten geht, wie zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Die Höhe des Erbteils richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.

Die Testamentsvollstreckung tritt ein, wenn der Verstorbene eine gültige letztwillige Verfügung hinterlassen hat, wie zum Beispiel ein Testament oder ein Erbvertrag. In diesem Fall wird das Vermögen des Verstorbenen gemäß seinen Wünschen verteilt. Es ist wichtig, dass das Testament rechtskonform erstellt wird, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen erfüllt wird.

Im Erbrecht gibt es auch den Pflichtteil, der bestimmten Erben zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dies gilt insbesondere für Ehepartner und Kinder, die trotz des Testaments einen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil des Vermögens des Verstorbenen haben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Erbrechts ist die Erbschaftsteuer. Diese fällt an, wenn Vermögenswerte von einem Verstorbenen auf seine Erben übergehen. Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des vererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad der Erben. Es gibt jedoch auch Freibeträge und Steuerbefreiungen, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.

Im internationalen Erbrecht gibt es auch besondere Regelungen für den Fall, dass der Verstorbene Staatsbürger von mehreren Ländern war oder Vermögenswerte in verschiedenen Ländern hatte. Es ist wichtig, dass die rechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Erbrecht des Verstorbenen angemessen berücksichtigt wird.

Es ist wichtig, dass das Erbrecht frühzeitig und sorgfältig geplant wird, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Verstorbenen erfüllt werden und dass die Erben ihr Erbe so reibungslos wie möglich erhalten. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kann bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung oder der Vorbereitung einer Testamentsvollstreckung helfen, um sicherzustellen, dass alles korrekt und rechtlich bindend ist.

Zögern Sie nicht länger!

Als erfahrene Rechtsanwältin für Erbrecht Hamburg unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und werde einen ansprechenden Anteil des gesamt Erbes für Sie einholen. In unserer Kanzlei findet Ihr persönliches Schicksal besondere Bedeutung. Bei uns wird jeder Fall individuell bearbeitet. Kompetenz, Erfahrung und Professionalität sind unser Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Auch wenn die Umsetzung Ihrer Interessen bei uns erste Priorität haben, versuchen wir dennoch, den Streit in Ihrer Familie nicht langfristig zu verschlimmern und versuchen so, im besten Fall, in dem Interesse aller zu handeln. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, werden wir Ihre Interesse effektiv und zielorientiert umsetzen. Bleiben Sie bei Streitigkeiten um Ihr Erbe also nicht untätig.  Kontaktieren Sie uns – Anwalt Erbrecht Hamburg ! Wir helfen Ihnen gerne!

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